Ab 1. September 2012 gelten neue Elternbeiträge für den Besuch unserer Kindertagesstätte. Die Beiträge sind Monatsbeträge, die für 12 Monate zu entrichten sind.
Preise 2017/2018
Die Geschwisterermäßigung kommt zum tragen, wenn die Geschwisterkinder im Kindergartenalter (3-6 Jahre) sind und den Kindergarten gleichzeitig besuchen.
Der Kindergartenbeitrag ist auf 12 Monate berechnet, d. h., für die Zeit vom 1. September bis 31. August des Folgejahres.
Bei Abmeldung zwischen dem 1. Juni und dem 31. August ist eine Abmeldung nur noch aus wichtigem Grund (z.B. Umzug) mit der Frist von einem Monat zum Ende eines Monats möglich. Bei Abmeldungen nach diesem Termin ist der Beitrag bis zum Ende des Kindergartenjahres fällig. Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen.
Der Betrag sollte grundsätzlich per Lastschrift eingezogen werden und ist bis zum 3. eines jeden Monats im Voraus fällig. Bei Rücklastschrift werden die anfallenden Gebühren dem Zahlungspflichtigen belastet, wenn die Gründe hierfür in seinem Verhalten liegen.
Wenn Sie, liebe Eltern, den Kindergartenbeitrag nicht aufbringen können, stellen Sie bitte beim Landratsamt Neu-Ulm, Kreisjugendamt, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm, Telefon: 07 31 / 70 40-0, einen Antrag auf Zuschuss für den Kindergartenbeitrag. Bitte rufen Sie vorher dort an und vereinbaren Sie einen Termin, damit Sie alle erforderlichen Unterlagen mitnehmen können..
Gern hilft Ihnen auch unser Kindergartenteam weiter, wenn Sie Fragen zum Kostenbeitrag oder zu Erziehungsproblemen haben.
|